Neuigkeiten bei der finanziellen Unterstützung von Investitionen in der Tschechischen Republik

15.5.2015 | CzechInvest | Die Europäische Kommission genehmigte das neue Operationsprogramm für die Inanspruchnahme von europäischen Zuschüssen. Gleichzeitig erlangte das neue Gesetz über Investitionsanreize Wirksamkeit.

Novela zákona o investičních pobídkách nabyla účinnosti

Der Monatswechsel vom April zum Mai 2015 brachte zwei grundlegende Änderungen im Investitionsumfeld der Tschechischen Republik. Ende April genehmigte die Europäische Kommission das lang erwartete Operationsprogramm Unternehmen und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OP PIK). Das Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik, in dessen Zuständigkeit das OP PIK fällt, hat ebenso bereits die vorläufige Information für Antragsteller über die Parameter der ersten Aufrufe veröffentlicht. Die Anträge auf Zuschüsse beginnt es im Juni anzunehmen. 

Das OP PIK mit einer Allokation von 4,331 Milliarden EUR, also ungefähr 120 Milliarden Kronen, knüpft an das erfolgreiche Operationsprogramm Unternehmen und Innovation 2007 – 2013 an, gegenüber dem es eine um ein Drittel höhere Allokation aus Mitteln der EU hat.

Am Freitag, den 1. Mai 2015 erlangte dann die neueste Regelung des Gesetzes über Investitionsanreize Wirksamkeit, die neue Typen von Investitionsanreizen einführt und gleichzeitig eine Reihe limitierender Hindernisse im Rahmen des Gesetzes über Investitionsanreize und von zusammenhängenden Gesetzen beseitigt.

Die Gesetzesnovelle erweitert bedeutsam den Kreis der Bezirke, in denen die materielle Unterstützung der Schaffung neuer Arbeitsplätze und die materielle Unterstützung von Umschulungen oder Schulungen neuer Beschäftigter verfügbar sein werden. Gegenwärtig werden vier Bezirke unterstützt, die Gesetzesnovelle ermöglicht ihre Anzahl bis auf vierzehn zu erweitern.

In der Tschechischen Republik entsteht auch das Institut der begünstigten Industriezonen. Die Regierung legt durch Beschluss die Industriezonen fest, in denen attraktivere Investitionsanreize gewährt werden, zum Beispiel eine höhere materielle Unterstützung für neue Arbeitsplätze oder ein vollkommen neuer Anreiz – die Befreiung von der Grundsteuer auf fünf Jahre.

Seit 1998 bis 2014 registrierte die Agentur CzechInvest 924 Entscheidungen über die Zusage eines Investitionsanreizes im Gesamtwert von 730 Milliarden Kronen und 170 Tausend Arbeitsplätzen. Knapp die Hälfte der Anträge legten tschechische Gesellschaften auf Erweiterung ihrer Tätigkeiten in der Tschechischen Republik vor. Die meisten Anträge auf Investitionsanreize wurden im Automobil- und Maschinenbausektor vorgelegt.

Mehr über die neue Regelung des Gesetzes lesen Sie hier.