Investitionsanreize

Investitionsanreize stehen derzeit nicht nur Investoren, die mit Produktion beginnen oder sie erweitern, sondern auch Technologie- und strategischen Servicezentren zur Verfügung. Dies dank dem geänderten Gesetz Nr. 72/2000 GBl.-CZ (Investitionsanreizgesetz) welches am 12. Juli 2012 in Kraft trat.

Formen von Investitionsanreizen nach der neuen Gesetzgebung in der Tschechischen Republik

Investoren im Bereich der verarbeitenden Industrie, strategischer Dienstleistungen und Technologiezentren (sowohl bestehende Investoren als auch neue Teilnehmer) genießen nun einen Einkommensteuererlass für zehn Jahre, anstatt fünf wie früher. Die Verfügbarkeit von finanzieller Unterstützung zum Schaffen neuer Arbeitsstellen sowie Schulung und Umschulung bleibt unverändert. Das Gleiche gilt für Investitionsanreize in Form von Übertragung der Eigentümerschaft von Land und der verbundenen Infrastruktur zu einem günstigen Kurs.

Das Konzept strategischer Investitionsprojekte stellt eine absolute Neuigkeit dar. Für Kapitalanlagen in Projekten dieser Kategorie könnte die Höhe der Finanzhilfe bis zu 5% der Kosten betragen, und zwar zusätzlich zu den standardmäßigen Investitionsanreizen. Diese Unterstützung steht für Projekte im Bereich der verarbeitenden Industrie und Technologiezentren zur Verfügung. Entscheidungen bezogen auf Unterstützung berechtigter Projekte werden von der Regierung der Tschechischen Republik getroffen.

Ausführliche Informationen finden Sie in den nachstehenden Anlagen.


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Beiliegende Dateien

Beschreibung der Datei Typ Größe Datum

Investitionsanreize

1,12 MB 8.9.2017

Granted Investment Incentives

Englische Version

1,86 MB 10.1.2017

Investment Incentive Manual

15,8 MB 16.3.2017

Fact Sheet: Investitionsanreize

323,19 kB 19.1.2017

Investitionsanreize Broschüre

850,67 kB 11.9.2017

Karte A und B

4,05 MB 8.9.2017