Einreise in die Tschechische Republik

Die Bedingungen, die für die Einreise ausländischer Staatsangehörigen in die Tschechische Republik und ihren langzeitigen Aufenthalt im Land gelten, sind nach Gesetz Nr. 326/1999 GBl.-CZ geregelt. Die Tschechische Republik gehört zum Schengen-Raum.

Informationen zum Aufenthalt von Bürgern von EU-Mitgliedstaaten und Ausländern aus Drittländern (Nichtmitglieder von EU/EWR oder der Schweiz) finden Sie in unserer Informationsbroschüre Visa und Arbeitsgenehmigungen für Investoren.


Transfers von Angestellten ausländischer Investoren innerhalb eines Unternehmens

Das tschechische Ministerium für Handel und Industrie hat in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Außenministerium ein beschleunigtes Verfahren für Transfers von Angestellten ausländischer Investoren innerhalb eines Unternehmens geschaffen.

Das Projekt legt die Regeln und Fristen für einen beschleunigten Transfer von Angestellten ausländischer Investoren innerhalb eines Unternehmens, die in der Tschechischen Republik arbeiten, fest. Es ist das Ziel des Projekts, die Vorgänge bei Einreise und Anstellung von Ausländern aus Drittländern in der Tschechischen Republik bei Transfers innerhalb eines Unternehmens zu optimieren und so in der Tschechischen Republik ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte zu gewährleisten, damit die Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten und erhöht werden kann. Bei einer positiven Antragsbewertung erhält der Angestellte eine Arbeitserlaubnis sowie ein Dauervisa für 6 Monate. Das ganze Verfahren wird innerhalb von 30 Kalendertagen abgeschlossen.

Weitere Informationen über dieses Projekt finden Sie im Ordner Beschleunigtes Verfahren für Transfers von Angestellten ausländischer Investoren innerhalb eines Unternehmens.

Welcome Package Projekt

Die Agentur CzechInvest hat ein Welcome Package Projekt geschaffen. Sein Ziel ist es, das Vorgehen bei Einreise und Anstellung von wichtigen Ausländern, die die erforderlichen Erlaubnisse (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) so schnell und problemlos wie möglich brauchen, zu verbessern. Das Projekt wurde am 20. Mai 2013 durch das Koordinationsorgan zum Schutz der Landesgrenzen der Tschechischen Republik genehmigt und ist seit dem 1. Juli 2013 in Kraft.

Die wichtigste Zielgruppe des Projekts sind neu gegründete Unternehmen sowie Unternehmen, die in der Tschechischen Republik bereits tätig sind. Das Projekt ist aber auch nützlich für Manager, die bei neu gegründeten tschechischen Firmen angestellt sind, sowie für wichtige Spezialisten, die von der ausländischen Muttergesellschaft an einen Standort in der Tschechischen Republik verlegt werden sollen.

Der Vorteil dieses Projekts besteht in der Reduzierung der Zeit, die zur Ausstellung einer Arbeitserlaubnis (innerhalb von 10 Werktagen) und eines Dauervisas (innerhalb von 30 Kalendertagen) erforderlich ist. Ein Dauervisum wird für eine Zeitperiode ausgestellt, die einen Aufenthalt in der Tschechischen Republik erfordert, welcher länger als drei Monate, höchstens jedoch sechs Monate, dauert.

Mehr Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter dem folgenden Link.


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