Die Europäische Kommission hat die tschechischen Investitionsanreize verringert

4.8.2014 | CzechInvest | Die öffentliche Unterstützung für Großunternehmen sinkt um 15 Prozent, der tschechische Staat will jedoch den Investoren den Unterschied kompensieren.

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Seit dem 1. Juli beginnen die neuen Regeln der Europäischen Kommission für die Regionalunterstützung zu gelten. Das höchstmögliche Maß der öffentlichen Unterstützung in der Form von Investitionsanreizen sank dadurch in der Tschechischen Republik von 40 auf 25 Prozent für Großunternehmen, diese bilden dabei 95 Prozent aller bisherigen Antragsteller auf Investitionsanreize. Niedriger wird auch die Unterstützung für mittlere und kleine Firmen sein, die eher Unterstützung aus den Strukturfonds der EU als Investitionsanreize beantragen. Diese sind auch von der Änderung betroffen. Im Fall von mittleren Unternehmen wird die Unterstützung von 50 auf 35 Prozent und im Fall von kleinen von 60 auf 45 Prozent verringert.

Die ursprünglichen, günstigeren Bedingungen garantierte die CzechInvest bei Vorhaben, die bis Mitte März eingereicht wurden. Auch aus diesem Grund wurde ein erhöhtes Interesse der Investoren bzw. eine hohe Rekordanzahl angenommener Anträge auf Investitionsanreize verzeichnet. Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2014 nahm die Agentur 108 Anträge auf Investitionsanreize an. Die Entscheidung über ihre Zuteilung erhielt bereits ein großer Teil von ihnen. Für das gesamte letzte Jahr 2013 beantragten lediglich 98 Investoren eine staatliche Unterstützung.